4. Gestützt auf Art. 394 Abs. 2 ZGB wird die Handlungsfähigkeit des Betroffenen bezüglich der folgenden Rechtsgeschäfte eingeschränkt: - Abschluss von Dauer- und Pflegeverträgen; -3- - Abschluss von Treuhanddienstleistungsverträgen; - hinsichtlich sämtlicher Bankkonten. 5. Zum Beistand wird C._____, […], ernannt. 6. Dem Beistand wird aufgetragen, nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen.