2. Für den Betroffenen wird eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung gemäss Art. 394 Abs. 1 und 2 ZGB, teilweise i.V.m. Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB, errichtet. 3. Die Beistandschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche: - Stets für eine geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft besorgt zu sein und den Betroffenen in allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen umfassend zu vertreten;