7. Für Fragen und zur Unterstützung steht das Revisorat des Familiengerichts gerne zur Verfügung. 8. Über die Gerichtskosten wird nach Eingang des Inventars separat befunden. 9. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2. 2.1. Gegen diesen ihr am 1. März 2025 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 3. März 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Validierung des Vorsorgeauftrags vom 12. Oktober 2017.