" 1. Für A._____ wird per 1. Januar 2025 eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung i.S.v. Art. 394 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB errichtet. 2. Die Beistandschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche: 2.1. stets für eine geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft besorgt zu sein und die betroffene Person bei allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen zu vertreten, sofern sie dazu nicht selbst in der Lage ist,