Die Anordnung einer Beratung gegen den Willen einer Partei ist allenfalls dann sinnvoll, wenn die ersten Kontakte zur Beraterin dazu genutzt werden können, um Vertrauen aufzubauen und die Motivation der skeptischen Partei zu wecken. Vorliegend lehnt die Beschwerdeführerin die Beratung ab, nachdem sie die Beraterin und das Setting kennt und sich zunächst auf den Beratungsprozess eingelassen hat. Unter diesen Umständen ist die Wirksamkeit einer weiterführenden Beratung zu bezweifeln.