Diese Beratung sei in der Folge unerwartet intensiv verlaufen. Die Beraterin habe 27 Einzelgespräche mit dem Vater, 15 Einzelgespräche mit der Beschwerdeführerin, 13 gemeinsame Gespräche mit den Eltern sowie diverse weitere Gespräche mit den Kindern, dem Kinderanwalt sowie Drittpersonen (Partner, Therapeut etc.) geführt und Fr. 21'700.00 in Rechnung gestellt. Trotz dieses erheblichen Aufwands habe keine umfassende Lösung zwischen den Parteien gefunden werden können. Gestützt auf welche Anhaltspunkte erwartet werden könne, dass die weitere Beratung bei der Beratungsstelle E.__