_ konnte eine erfolgreiche Konfliktregulierung und ein konstruktiver Umgang der Eltern allerdings nicht erreicht werden. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Kinder offensichtlich in einem Loyalitätskonflikt stehen, sich zwischen ihren Eltern hin- und hergerissen fühlen und deren fehlendes Einvernehmen selbst wahrnehmen. In der Vergangenheit führte die Beschwerdeführerin wiederholt aus, dass die Kinder einem besorgniserregenden emotionalen Leidensdruck ausgesetzt seien. Die Betroffenen 1 und 2 hätten früher Fluchtversuche vom Vater unternommen und die Betroffene 1 habe Selbstverletzungsgedanken geäussert.