3.3.2. Unbestritten liegt ein Elternkonflikt vor, bei dem die Kommunikation zwischen den Eltern erheblich erschwert ist. Sie werfen sich gegenseitig verschiedene Fehlverhalten vor und kritisieren sich in Bezug auf die Qualität der Betreuung bzw. Erziehung. Seit der Trennung im Jahr 2018 gestaltet sich die Umsetzung der Obhutsregelung als schwierig. Zuletzt hat die Beschwerdeführerin im Rahmen des laufenden Scheidungsverfahrens die Zuteilung der alleinigen Obhut über die Kinder beantragt.