2.4. Das Familiengericht Bremgarten leitete am 19. Mai 2025 den Zwischenbericht der Beratungsstelle E._____ vom 10. Mai 2025 zur Kenntnisnahme weiter. Darin wurde festgehalten, dass der Vater die Fortführung einer Beratung bei der Beratungsstelle E._____ als dringend notwendig erachte und die Beschwerdeführerin jedoch keine weiteren Gespräche mit der Beratungsstelle E._____ wünsche. Es scheine, dass die Kinder den Vater zu den vereinbarten Zeiten besuchten und es ihnen beim Vater grundsätzlich gut gehe. Der Umgang zwischen den Kindern und dem Vater habe sich während der letzten Zeit entspannt.