«Die mit Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 25.06.2024 (SF.2023.85) angeordnete Weisung i.S.v. Art. 307 Abs. 3 ZGB wird aufgehoben.» 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. gesetzl. MwSt.) zu Lasten Beschwerdegegnern." 2.2. Mit Stellungnahme vom 14. April 2025 beantragte der Vater die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 2.3. Die Vorinstanz liess sich innert angesetzter Frist nicht vernehmen.