Aufgrund des von der Tochter behaupteten Abhängigkeitsverhältnisses zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Sohn ist durch Befragungen und allenfalls einzuholende Kontounterlagen zu klären, wie die Wohn- und Haushaltskosten zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Sohn aufgeteilt werden. Es ist zu prüfen, ob das Wohl und der Schutz der Beschwerdeführerin in finanziellen und administrativen Angelegenheiten durch ihren Sohn gewährleistet ist und ob entweder die Beschwerdeführerin als Vollmachtgeberin in der Lage ist, eine grundsätzliche Kontrolle und Überwachung der Unterstützungsleistungen vorzunehmen oder ob eine