Der ärztliche Bericht ist insoweit sehr knapp gehalten. Da die Beschwerdeführerin die Ärztin in den letzten Jahren nur ein- bis zweimal im Jahr zu bedarfsorientierten Konsultationen aufgesucht hat, ist es nicht verwunderlich, dass der Bericht wenig Aufschluss über zentrale Sachverhaltsbereiche wie die allgemeine Alltagsbewältigung der Beschwerdeführerin oder die Regelung ihrer administrativen und finanziellen Angelegenheiten gibt. Ob und inwieweit die Beschwerdeführerin in ihrem Alltag tatsächlich unterstützt wird, scheint der Ärztin nicht bekannt zu sein.