3.5.2. Gemäss dem Arztbericht von Dr. med. C._____ vom 26. Oktober 2024 befindet sich die Beschwerdeführerin in einem stabilen und gesunden Zustand, der für ihr Alter angemessen bewertet werden könne. Eine Einschränkung der Urteilsfähigkeit bestehe nicht. Die Beschwerdeführerin sei voll orientiert in Bezug auf Ort, Zeit und Person und zeige einen klaren Verstand. In Bezug auf eine Beistandschaft benötige die Beschwerdeführerin -8-