3.5.1. Bei der Anhörung am 17. September 2024 wirkte die Beschwerdeführerin sehr unsicher und äusserte, dass sie es nicht allen recht machen könne (act. 17). Während der gesamten Anhörung brach die Beschwerdeführerin immer wieder in Tränen aus. Die Unstimmigkeiten zwischen ihren Kindern scheinen sie sehr zu belasten (act. 16 f.). Auch auf die Frage, wer sich um die finanziellen und administrativen Angelegenheiten kümmern solle, zeigte sich die Beschwerdeführerin sehr ambivalent und durch das ungehaltene Verhalten ihres Sohnes in dieser Frage beeinflusst (act. 17).