3.5. Die Vorinstanz hat die Beschwerdeführerin im vorinstanzlichen Verfahren am 17. September 2024 in Anwesenheit ihres Sohnes persönlich angehört und im Anschluss an die Anhörung einen Arztbericht der Hausärztin der Beschwerdeführerin, Frau Dr. med. C._____, vom 26. Oktober 2024 eingeholt.