2.3. Mit Schreiben vom 5. März 2025 (Postaufgabe: 6. März 2025) schilderte die Tochter B._____ sowohl die Situation aus ihrer Sicht als auch die Notwendigkeit einer medizinischen Abklärung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin, insbesondere im Hinblick auf deren fortschreitende "mögliche" Demenz. Gleichzeitig legte sie dem Obergericht ihr Schreiben an den stellvertretenden Beistand, E._____, vom 2. Februar 2025 zur Kenntnisnahme vor, in welchem sie ihre Besorgnis über die Wohn- und Gesundheitssituation der Beschwerdeführerin zum Ausdruck brachte. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: