5. Dem Beistand wird aufgetragen, per Entscheiddatum ein Inventar über die zu verwaltenden Vermögenswerte aufzunehmen und dieses dem Familiengericht spätestens innert zwei Monaten seit Zustellung dieses Entscheids einzureichen. 6. Dem Beistand wird aufgetragen, dem Familiengericht den ersten ordentlichen Bericht und die Rechnung für die Periode vom Entscheiddatum bis 30. November 2026 zu erstatten und diese dem Familiengericht bis spätestens 28. Februar 2027 unaufgefordert (im Doppel sowie ein Exemplar in loser Form) einzureichen. 7. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet.