Der Regionale Sozialdienst Q._____ hielt im Amtsbericht vom 8. Juli 2024 fest, dass die Beschwerdeführerin ihre administrativen Angelegenheiten und auch ihre Zahlungen nicht mehr selbst erledigen könne. Sie benötige zudem Unterstützung beim Einkaufen und einen Fahrdienst für Arztbesuche. Auch habe sie inzwischen mit der Haushaltsführung Mühe. Sie werde langsam etwas vergesslich und verlege auch immer wieder Dinge. Zudem sei die Beschwerdeführerin sehr leicht beeinflussbar und treffe manchmal unüberlegte Entscheidungen. Gemäss dem am 13. März 2024 errichteten Vorsorgeauftrag wären drei Kinder der Beschwerdeführerin mit deren Vertretung beauftragt.