6.3.2. Wie bereits im Entscheid des Obergerichts vom 14. Oktober 2024 (XBE.2024.46) zur Rechtsverzögerungsbeschwerde des Beschwerdeführers festgehalten wurde, haben beide Eltern das Familiengericht Zofingen im Verfahren KEKV.2024.18 auf wesentliche Differenzen zwischen ihnen, namentlich in Bezug auf die Gestaltung des Besuchs- und Ferienrechts des Beschwerdeführers, hingewiesen und das Familiengericht um Unterstützung ersucht. In der Folge hat das Obergericht mit Entscheid vom 14. Oktober 2024 das Familiengericht Zofingen angewiesen, das Verfahren mit einer Anhörung oder einem Abklärungsauftrag rasch voranzutreiben.