Die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. November 2024 eingereichten Chat- Screenshots (KEMN.2024.691; act. 37 ff.) weisen darauf hin, dass der Beschwerdeführer und die Mutter mindestens teilweise Mühe haben, die Absprachen für die Ferien zu treffen (obwohl die Mindestregelung in der gemeinsamen Vereinbarung an sich klar ist), was darauf hindeutet, dass sie entsprechende Unterstützung benötigen. -8-