Weiter beantragte er eine Durchführung einer Verhandlung im Beschwerdeverfahren. Mit den weiteren Eingaben vom 10. April 2025 und 16. Juni 2025 brachte der Beschwerdeführer erneut vor, die Mutter beteilige sich nicht am Holen und Bringen, der "zweite Nachname" sei nicht ergänzt worden und er werde bei der Ferienplanung benachteiligt. Sodann würden verpasste Besuchswochenenden nicht nachgeholt.