6.5. Mit Schreiben vom 5. August 2024 forderte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen die Parteien auf, ihm innert 20 Tagen mitzuteilen, ob sie (gemäss seiner Empfehlung) einvernehmlich eine Beratungsstelle oder eine (Familien-)Mediation aufsuchen würden, oder ob das Gericht über das weitere Vorgehen entscheiden solle (act. 24 in KEKV.2024.18). 6.6. Mit Eingabe vom 20. August 2024 liess die Mutter dem Familiengericht Zofingen mitteilen, sie sehe keine Veranlassung, sich in eine gemeinsame Elternberatung oder eine (Familien-)Mediation zu begeben (act. 28 in KEKV.2024.18).