6. 6.1. Mit Eingabe vom 13. März 2024 wies der Beschwerdeführer das Familiengericht Zofingen auf verschiedene Punkte hin, in welchen sich die Eltern bezüglich des Betroffenen nicht einig seien oder er mit dem Verhalten der Mutter nicht einverstanden sei (act. 1 f. in KEKV.2024.18). 6.2. Mit Eingabe vom 28. April 2024 nahm die Mutter Stellung. Mit Eingabe vom 29. April 2024 berichtete sie zudem über einen Vorfall vom 28. April 2024, bei welchem der Beschwerdeführer den Betroffenen weder rechtzeitig zurückgebracht noch ihn in den Kindergarten gebracht habe (act. 5 ff. in KEKV.2024.18).