5. Mit Beistandschaftsbericht vom 21. Dezember 2021 für die Periode vom 20. September 2019 bis 30. September 2021 hielt die Beiständin fest, dem Betroffenen gehe es gut und den Eltern gelinge es seit längerer Zeit, Absprachen zu halten. Die Besuche beim Beschwerdeführer fänden regelmässig statt. Die Eltern hätten seit Dezember 2020 eine stabile Situation aufrechterhalten können und ihre Unterstützung sei nicht mehr benötigt worden. Gestützt darauf hob das Familiengericht Zofingen die Beistandschaft mit Entscheid vom 2. März 2022 (KEMN.2021.787) auf. -3-