2. Bereits Ende 2018 erstattete der Beschwerdeführer eine erste Gefährdungsmeldung beim Familiengericht Zofingen. Das darauf eingeleitete Kindesschutzverfahren (KEMN.2019.9) mündete in eine Vereinbarung. Gemäss dieser Vereinbarung vom 17. Mai 2019 lag die Betreuung des Betroffenen hauptsächlich bei der Mutter, Betreuungszeiten beim Beschwerdeführer waren am Mittwochnachmittag sowie am Samstag bzw. später am Mittwochnachmittag und an jedem zweiten Wochenende vorgesehen. Das Familiengericht genehmigte die Vereinbarung am gleichen Tag.