4. 4.1. Der neue Beistand hat nötigenfalls Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse zu stellen. 4.2. Der neue Beistand wird aufgefordert, den Bericht für die Periode vom 1. Januar 2025 bis 20. August 2026 dem Familiengericht Aarau in doppelter Ausfertigung bis zum 30. November 2026 einzureichen. 5. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 6. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 7. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen."