1.6. Mit Abänderung des Scheidungsurteils vom 20. März 2024 (OF.2023.164) wurde den Eltern, in deren Einverständnis, die elterliche Sorge für den Betroffenen in den Bereichen Schule, Ausbildung und Gesundheit entzogen und der Beiständin, D._____, übertragen (vgl. Entscheid vom 28. Juni 2024 des Familiengerichts Aarau [KEKV.2024.70], S. 2). -3-