2.3. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2025 teilte die Kindesvertreterin der Betroffenen im vorinstanzlichen Verfahren dem Obergericht mit, dass sie ihr bisheriges Mandat nicht weiterführen könne. -4- 2.4. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2025 entliess die Vorinstanz die bisherige Kindesvertreterin aus ihrem Mandat und übertrug die Kindesvertretung auf MLaw Selina Fastrich, Rechtsanwältin. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: