3. Der Beistand hat erstmals per 28. Februar 2026 Bericht über den Verlauf der Beistandschaft, einzureichen bis 15. März 2026, zu erstatten. 4. Auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr wird verzichtet. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 6. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.