2. Es sei die unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsverbeiständung zu gewähren, 3. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse." 3.2. Mit Schreiben vom 21. November 2025 verzichtete die Vorinstanz auf eine Vernehmlassung. -4- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: