2.3. Mit Eingabe vom 21. August 2025 reichte die Beiständin einen Zwischenbericht ein (act. 14 ff. in KEMN.2025.914). 2.4. Mit Schreiben vom 28. August 2025 (Postaufgabe 29. August 2025) beantragte die Beschwerdeführerin einen Beistandswechsel (act. 27 f. in KEMN.2025.914). 2.5. Mit Eingabe vom 9. September 2025 liess die Beschwerdeführerin durch ihre Rechtsvertreterin eine Stellungnahme einreichen und beantragte (act. 77 ff. in KEMN.2025.914): " 1. Die Erwachsenenschutzmassnahmen seien sofort aufzuheben; -3-