2. 2.1. Nachdem die Beschwerdeführerin im Verfahren KEZW.2025.10 mit Schreiben vom 2. April 2025 und im Rahmen der Anhörung vom 28. April 2025 die Aufhebung ihrer Beistandschaft beantragte, eröffnete das Familiengericht Baden ein entsprechendes Verfahren zur Überprüfung der Erwachsenenschutzmassnahme (KEMN.2025.914). 2.2. Mit Schreiben vom 2. Juli 2025 reichte die Beschwerdeführerin sinngemäss ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein und beantragte die Bestellung von Rechtsanwältin Rebecca Ashapa als ihre unentgeltliche Rechtsvertreterin (act. 8 in KEMN.2025.914).