Beide Betroffenen besuchen in T._____ den Kindergarten (KEZW.2023.63/64, Aktennotiz der Gesuchsgegnerin vom 17. Januar 2024). Seit dem 6. November 2023 ist ein Verfahren betreffend elterliche Sorge, Obhut und Unterhalt beim Bezirksgericht Zürich hängig (KEZW.2023.63/64, Aktennotiz der Gesuchsgegnerin "Telefon vom 17. Januar 2024"). In diesem scheinen beide Parteien die Obhut über die Betroffenen zu beanspruchen, zumal der Kindsvater angab, dass die Betroffenen gegen seinen Willen unter der Obhut der Mutter stünden (KEKV.2023.30/31, Gesuch vom 3. Mai 2023, S. 2 f.).