publiziert in CAN 2019, 206, Nr. 68). Diese Auffassung ist abzulehnen. In vielen Fällen sind sowohl der Wohnsitz der Betroffenen strittig als auch, ob wichtige Gründe der Übernahme entgegenstehen. Ein Auseinanderfallen der Zuständigkeit für den Entscheid über diese Fragen erscheint weder sinnvoll noch praktikabel.