2.2. Mit Schreiben vom 13. September 2023 sowie vom 21. Dezember 2023 ersuchte die Gesuchstellerin die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) die Massnahmen zu übernehmen, da die Kindsmutter ihren Wohnsitz zusammen mit den Betroffenen nach T._____ verlegt habe (KEZW.2023.63/64).