Bis dahin ist mit Blick auf die bereits gemachten Ausführungen keine alternierende Obhut angezeigt. Abgesehen davon, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein gefestigtes und regelmässiges Besuchsrecht mit Übernachtung besteht, was einer alternierenden Obhut ohnehin entgegenstehen würde, ist ergänzend festzuhalten, dass eine alternierende Obhut mit hälftiger Betreuung noch höhere Anforderungen an die elterliche Kommunikation und funktionierende Absprachefähigkeit stellt, welchen die Eltern aktuell nicht zu genügen vermöchten.