4.7.2. Die Besuchskontakte am Wochenende waren bisher auf jeden zweiten Samstag von 8 bis 18 Uhr festgelegt. Anlässlich der Anhörungen der Eltern zeigte sich, dass der Beschwerdeführer mit der Betroffenen viel unternimmt (act. 245 f.) und die Betroffene jeweils nach den Besuchen beim Beschwerdeführer sehr müde und erschöpft ist (act. 232, 234 und 246). Die Betroffene beginnt unter der Woche jeweils um 8 Uhr mit dem Kindergarten und hat in der Ganztagesschule einen strengen und strukturierten Alltag (act. 230 und 236). Es ist daher besonders wichtig, dass sie am Wochenende auch zur Ruhe kommen und ausschlafen darf.