Bei Kleinkindern ist die Bindung an einen Elternteil und die Intensität der Beziehung zum Besuchsberechtigten zentral. Längere Zeitabstände zwischen den Besuchen können bei Kleinkindern zur Ungewissheit führen, ob sie den entsprechenden Elternteil je wieder sehen. Deshalb geht es nicht um einen Kontakt von einigen Stunden alle zwei Wochen, sondern um Kontakte von einigen Stunden innerhalb zweier Wochen (BÜCHLER/CLAUSEN, Das "gerichtsübliche" Besuchsrecht, FamPra 2020 S. 539). Ab welchem Alter Übernachtungen im Kindeswohl liegen, wird unterschiedlich beantwortet.