4.4. Der Beschwerdeführer beantragt bezüglich seines Besuchsrechts zum einen ab sofort ein Besuchsrecht jedes zweite Wochenende mit Übernachtung und strebt zum anderen eine zeitliche Ausdehnung der jeweiligen Besuchskontakte an. Überdies fordert er nach drei geglückten Wochenenden zusätzlich ein Besuchsrecht mit Übernachtung unter der Woche. Bezüglich des Ferienrechts beantragt der Beschwerdeführer, die Betroffene in den Sommerferien 2024 während einer Woche und in den Herbstferien 2024 während zwei Wochen zu sich auf Besuch zu nehmen.