4. Auf die Erhebung einer Entscheidgebühr wird verzichtet. Die Kosten des Arztberichts von Fr. 163.20 sowie allfällige weitere Gerichtskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." -5- 2. 2.1. Gegen diesen ihm am 1. Februar 2024 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Vater (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 12. Februar 2024 Beschwerde bei der Kindes- und Erwachsenenschutzkammer des Obergerichts des Kantons Aargau.