Mit Scheidungsurteil des Zivilkreisgerichts Q._____, Präsidium, vom 2. März 2022 wurde die Vereinbarung der Eltern über das Besuchsrecht vom 16. Februar 2022 genehmigt und die Beistandsperson beauftragt, den sukzessiven Aufbau des persönlichen Verkehrs zwischen dem Vater und der Tochter zu fördern, wobei der vereinbarte Stufenplan als Leitlinie dienen und in ca. zweimonatigen Abständen auf Anpassungsbedarf untersucht werden solle (act. 58 ff.; Beschwerdebeilage 2).