1. In Gutheissung der Beschwerde werden die Entscheide des Familiengerichts Aarau vom 18. September 2024 aufgehoben und die Sache wird im Sinne der Erwägungen zu weiteren Abklärungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Mutter auferlegt. 3. Die Mutter hat dem Beschwerdeführer dessen richterlich auf Fr. 2'523.50 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzte Parteikosten für das Beschwerdeverfahren zu vergüten.