Die Betroffenen 1 und 2 seien deswegen in kinderpsychiatrischer Behandlung. Die Betroffene 1 habe berichtet, dass der Beschwerdeführer sie zwinge, falsche Aussagen über sie (die Mutter) zu machen. Der Beschwerdeführer nehme auch oft nur die Betroffene 1 zu sich und vernachlässige die beiden anderen Betroffenen. Der Beschwerdeführer habe wiederholt vergessen, die Betroffenen 2 und 3 wie vereinbart abzuholen. Den Betroffenen ginge es bei ihr gut, was auch viele Bekannte bestätigten. Die Drohungen ihres Partners gegen den Beschwerdeführer und die Verwarnung ihrer Vermieterin lägen lange zurück und die Situation habe sich seither deutlich verbessert.