Sie habe dem Beschwerdeführer in der Vergangenheit mehr Besuchsrecht gewährt als vereinbart gewesen sei. Der Betreuungsplan für das Jahr 2024 sei gescheitert, weil der Beschwerdeführer und seine ehemalige Partnerin eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils angekündigt hätten. Der Beschwerdeführer habe ihr gedroht, die Unterhaltszahlungen zu kürzen, wenn die Besuchstage nicht nach seinem Plan ablaufen würden. Der Beschwerdeführer setze die Betroffenen unter Druck und bringe sie in einen Loyalitätskonflikt. Die Betroffenen 1 und 2 seien deswegen in kinderpsychiatrischer Behandlung.