1.3. Mit E-Mail vom 8. Juli 2024 informierte die Sozialarbeiterin der Sozialen Dienste F._____, Frau G._____ (nachfolgend: Sozialarbeiterin), auf Nachfrage der Vorinstanz diese über den Stand der Beratungen der Eltern und die aktuelle Situation der Betroffenen. Darauf antwortete die Vorinstanz mit einer vertraulich zu behandelnden E-Mail am 11. Juli 2025 und führte aus, dass die subsidiäre Beratung ausreichend und zielführend sei.