12 f., 26 und 44 in KEMN.2023.1014). Das konstante Setting der Betroffenen (Platzierung in der Institution E._____ seit März 2015, kein Mandatsträgerwechsel in der Beistandschaft seit April 2015 [vgl. Entscheid vom 21. April 2015, act. 156 ff. in KEMN.2014.739]) und das Engagement der involvierten Fachpersonen trägt zudem dazu bei, dass deren Zusammenarbeit funktioniert und die zum Schutz der Betroffenen notwendigen Anordnungen zeitnah getroffen werden können. So suchte die Bezugsperson der Institution E._____ das Gespräch mit der Betroffenen, nachdem diese nach dem Wochenendbesuch vom 3. Juni 2023 einen gedämpften Eindruck machte;