Den Akten lässt sich zudem entnehmen, dass die Betroffene und ihre Mutter die Ausübung des Besuchsrechts bereits in der Vergangenheit an die schulischen Verpflichtungen der Betroffenen angepasst haben. So führte die Mutter anlässlich ihrer Anhörung vom 4. Juli 2023 aus, dass sie bei den selbständig mit der Betroffenen geplanten Besuchen am Sonntag neu den Schulplan berücksichtigen (act. 26 in KEMN.2023.474). Weiter finden sich in den Akten keine Hinweise darauf, dass die Betroffene aufgrund der Besuchsrechtsausübung Mühe hat, die Regeln der Institution einzuhalten oder ihre schulischen Aufgaben zu erfüllen.