"Zeiten und Regeln der Schule akzeptiert" werden müssten. Weiter beantragt der Beistand, dass für den Fall der Uneinigkeit zwischen der Betroffenen und ihrer Mutter kein "festes Besuchsrecht" vorzugeben sei, stattdessen solle "Beistand oder KESB abhängig von der jeweiligen Situation eine angepasste Besuchsrechtsregelung formulieren".