"- Es sei das Besuchsrecht so zu formulieren, dass Treffen zwischen D._____ und B._____ in beiderseitigem Einvernehmen und nach Absprache mit der Institution E._____ vereinbart werden können. Ebenso müssen Zeiten und Regeln der Schule akzeptiert werden. - Bei Uneinigkeit sei kein festes Besuchsrecht vorzugeben. Stattdessen sollen Beistand oder KESB abhängig von der jeweiligen Situation eine angepasste Besuchsregelung formulieren. Dadurch ruht nicht die gesamte Verantwortung auf D._____, ihre Interessen werden gewahrt und sie wird ausreichend geschützt."