6.2. Der Beistand wird unter Aufrechterhaltung der Berichtsperiode aufgefordert, den Bericht für die Periode vom 1. April 2023 bis 31. März 2025 dem Familiengericht Aarau in doppelter Ausfertigung bis zum 30. Juni 2025 einzureichen. 6.3. Der Beistand wird aufgefordert, die bisherige Ernennungsurkunde dem Familiengericht Aarau zurück zu geben. -6- 7. Die Gemeinde Q._____ wird eingeladen, innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung im Sinne von § 33 EG ZGB Stellung zu nehmen. Geht innert Frist keine Stellungnahme ein, so wird Verzicht angenommen.